Dr. Lars Haverkamp

Rechtsanwalt
Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS)

Seit 15 Jahren berate ich Unternehmer, Geschäftsleiter und Gesellschafter in zentralen juristischen Fragen, die sich im Wirtschaftsleben stellen. Ich bin dabei – je nach Wunsch des Mandanten – z.B. Sparringspartner für die Geschäftsleitung in Rechtsfragen, die sich im operativen Geschäft ergeben, Berater in Einzelfragen wie z.B. Vertragsgestaltungen oder Prozessvertreter in gerichtlichen Streitigkeiten.

Insbesondere in meiner Eigenschaft als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht werde ich vielfach als Vertreter in Gesellschafterstreitigkeiten beauftragt. Auch bei der Umstrukturierung von Einzelunternehmen oder Konzernen ist meine gesellschaftsrechtliche Spezialisierung gefragt.

Viele meiner Mandanten berate ich schon seit Jahren, so dass ich die Unternehmen gut kenne und auch bei Einzelfragen die größeren Zusammenhänge nicht aus dem Blick verliere. Dies hat den Vorteil, dass ich das taktische Vorgehen besser auf die individuellen Bedürfnisse des Mandanten abstimmen und kostenintensive „Umwege“ oftmals vermeiden kann.

Fälle mit Bezügen zu ausländischen Rechtsordnungen sind dabei für mich – als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht – nicht unerwünschtes Problem, sondern tägliche Selbstverständlichkeit und – offen gesagt – Quell großer Freude. Denn dem Bereich des Internationalen Privat- und Wirtschaftsrechts bin ich seit meiner Promotion eng verbunden.

Aufgrund meiner früheren Tätigkeit als Insolvenzverwalter sind die modernen Sanierungsinstrumente geläufige Werkzeuge meiner Tätigkeit, so dass ich auch im Bereich der insolvenznahen Sanierung meinen Mandanten zur Seite stehen kann.

Bei alldem ist das Credo meiner anwaltlichen Tätigkeit die dienende Funktion des Rechts:

Natürlich gibt es rechtliche „Leitplanken“, die es zu beachten gilt. Darüber hinausgehend muss aber gerade auch der juristische Berater daran mitwirken, produktive Lösungen zu erarbeiten, damit der Mandant auf rechtmäßige Weise bestmöglich seine wirtschaftlichen Ziele erreichen kann. Die vornehmste Aufgabe des Rechtsberaters ist daher nicht das Verhindern von Ideen, sondern das aktive Entwickeln rechtmäßiger Lösungen, die den Vorstellungen des Mandanten so weit wie möglich entsprechen. Ich habe stets den Anspruch, nicht (nur) Mahner zu sein, sondern an der Entwicklung von Lösungen oder Alternativen konstruktiv mitzuwirken.

Publikationen

  • Die Erbfolge in Gesellschaftsanteile im Internationalen Privatrecht: eine kollisionsrechtliche Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der „limited company“ des englischen Rechts, Göttingen 2007
  • Von den Quasi-Contracts zum Law of Unjustified Enrichment(s): Englische Entwicklungen der 90er Jahre, Jahresheft der Internationalen Juristenvereinigung Osnabrück Bd. 10 (2000/01), S. 21-49
  • Die Rechtsmittelzuständigkeit gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG: Erfordernis einer teleologischen Reduktion in Vollstreckungs- und WEG-Sachen, Zeitschrift für Zivilprozess Bd. 120 (2007), S. 427-442
  • Zeitenwende im Recht der Kapitalaufbringung: Die Einzahlung von GmbH-Stammeinlagen auf ein debitorisches Konto ist wirksam! Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht, 2008, S. 1126-1130
  • Anmerkung zum Urteil des LG Osnabrück vom 30.04.2010, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht, 2010, S. 1847-1148

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