Bau- und Architektenrecht

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Belangen des Werkrechts, insbesondere im Bereich des privaten Baurechts inkl. der Bereiche VOB/B.

Zu unseren Mandanten gehören Bauunternehmen, Werkunternehmer, Ingenieurbüros und Bauherren.

Bauunternehmen helfen wir bei Vertragsgestaltung und der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Ihren Auftraggebern – aber auch in Richtung Ihrer Subunternehmer. Ob es um Abnahmen, Teilabnahmen, Feststellungen, Abschläge, Zwischen- oder Schlussrechnungen geht – wir helfen Ihnen gerne.

Gewerblichen Auftragnehmern (Subunternehmern) stehen wir dabei natürlich ebenso zur Verfügung. Auch hier ist vorher eine vertragliche Prüfung sinnvoll. Soweit das sprichwörtliche Kind aber schon in den Brunnen gefallen ist, wehren wir Ansprüche und Forderungen ab und sichern zugleich die Vergütungsansprüche.

Privaten Auftraggebern helfen wir im Vorfeld der Beauftragung und im Anschluss daran auch gerne bei der Durchsetzung von Mängelrechten, Schadensersatzansprüchen und der Abwehr überzogener Honorarforderungen.

 

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen.