Handelsrecht

Wir beraten und vertreten Sie im kaufmännischen Rechtsverkehr, also beispielsweise bei der Vertragsgestaltung, Forderungseinziehung und Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern oder Dritten. Dabei beziehen wir selbstverständlich geltendes Internationales Privatrecht in unsere Beratung ein.

Auch hier bleiben wir jedoch unserem Ansatz der Selbstbeschränkung im Beratungsspektrum treu. Wir prüfen daher in jedem Einzelfall zunächst, ob wir Ihnen für Ihre Fragestellung eine unseren Qualitätsanforderungen entsprechende Rechtsberatung anbieten können. Sollte Ihr Fall Spezialkenntnisse erfordern, die außerhalb unserer Expertise liegen, werden wir Sie gern an einen spezialisierten Kollegen verweisen. Diese vorgelagerte Prüfung löst für Sie selbstverständlich keine Kosten aus.