Wirtschaftsrecht

Der ohnehin bereits schillernde Begriff des Wirtschaftsrechts wird durch immer neue Eingriffe des Gesetzgebers stetig erweitert. Stichworte sind hier Datenschutz, Geldwäsche, Lieferketten etc.

Unsere Aufgabe im Bereich des Wirtschaftsrechts verstehen wir daher im Ausgangspunkt darin, den Mandanten bestmöglich durch die Vielzahl bestehender und neu hinzukommender Vorschriften zu steuern. Dabei hat das Recht stets eine dienende Funktion. Wichtig ist uns, die von unseren Mandanten formulierten unternehmerischen Ziele auf rechtmäßigem, aber möglichst direktem Wege zu erreichen. Juristerei darf – jedenfalls im Anwaltsberuf – nie zum Selbstzweck verkommen.

Die Themen in der wirtschaftsrechtlichen Beratungspraxis sind vielgestaltig. Mal geht es um den Bestand des Unternehmens an sich: um die Gründung, den Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen (national wie international), die Umstrukturierung von Einzelunternehmen oder Konzernstrukturen oder auch um insolvenzrechtliche Fragestellungen und Sanierungsmöglichkeiten. Mal sind es operative Aufgabenstellungen: die juristische Begleitung von Verhandlungen mit Geschäftspartnern, die Gestaltung verschiedener Verträge oder AGB, die Prüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Kooperationen oder die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.

Eine Sonderrolle nehmen in diesem Kontext Sachverhalte mit Auslandsbezug ein. Hier geht es teilweise um Rechtsvorgänge, in denen für den Laien nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, dem Recht welchen Staates ein solcher Fall eigentlich unterliegt. Oft geht es aber auch um die Gestaltung neu abzuschließender Verträge mit ausländischen Geschäftspartnern. Hier müssen einige Sonderregelungen getroffen werden, um die Rechtssicherheit der Geschäftsbeziehung zu gewährleisten. Oftmals sehen internationale Verträge zudem Schiedsklauseln vor, so dass wir unsere Mandanten auch vor Schiedsgerichten vertreten.