Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer bietet als Gegenstand der Gestaltungsberatung erhebliches Gestaltungspotential.

So kann etwa im Rahmen der privaten (üblicherweise familieninternen) Vermögensnachfolge durch zielführende Gestaltungsmaßnahmen erreicht werden, dass die vorhandenen erbschaftsteuerlichen bzw. schenkungsteuerlichen Freibeträge besser genutzt werden (z.B. Kettenschenkung) oder Vermögen zu Lebzeiten steuerfrei übertragen wird (z.B. Güterstandsschaukel).

Bei der betrieblichen Unternehmensnachfolge ist nach Möglichkeit sicherzustellen, dass das zu übertragende Betriebsvermögen den erbschaftsteuerlichen bzw. schenkungsteuerlichen Verschonungsregelungen unterfällt. Soweit Anpassungsbedarf im betrieblichen Vermögensbereich besteht, müssen die entsprechenden Maßnahmen früh genug eingeleitet werden.

Neben der Gestaltungsberatung stellt die schenkungsteuerliche Abwehrberatung einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Insbesondere bei geschäftlichen Vorgängen kann es zu unvorhergesehenen schenkungsteuerlichen Konsequenzen kommen. In diesem Fall ist neben der schenkungsteuerlichen Rechtslage vor allem auch zu prüfen, ob die schenkungsteuerlichen Konsequenzen durch nachträgliche Gestaltungsmaßnahmen noch beseitigt werden können.