Gestaltungsberatung

Wenn Sie Ihre Unternehmensnachfolge planen oder gesellschaftliche Umstrukturierungsmaßnahmen durchführen möchten, erarbeiten wir für Sie maßgeschneiderte Gestaltungskonzepte, die auch einer betriebswirtschaftlichen Überprüfung standhalten.

Die steuerliche Gestaltungsberatung findet an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht (insb. Erbschaftsteuerrecht), regelmäßig unter Einbeziehung weiterer Rechtsgebiete wie dem Familien-, Erb- oder Arbeitsrecht, statt und erfordert daher eine besondere Expertise des Beraters.

Ebenso wichtig sind jedoch unternehmerische Urteilskraft und Weitsicht des Beraters, da sich ein erfolgreiches Gestaltungskonzept vor allem durch seine wirtschaftliche Belastbarkeit in der Praxis und seine Nachhaltigkeit auszeichnet.

Dabei beziehen wir gerade auch die steuerlichen Aspekte in das Gestaltungskonzept ein, um ein steueroptimiertes Beratungsergebnis zu erzielen und dadurch etwa steuerliche Freibeträge voll auszunutzen, vorhandene Verlustvorträge zu erhalten, die unbeabsichtigte Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden oder den Eintritt grunderwerbsteuerlicher Belastungen zu verhindern.

In gleicher Weise berücksichtigen wir von vornherein Ihre Liquiditätssituation bei den Planungen, um beispielsweise eine erbschaftsteuerlichen Zahllast, die sich aus der Umsetzung eines Nachfolgekonzeptes ergibt, im Erbfall vollständig abzusichern.

Wir verstehen uns grundsätzlich als Ihr zentraler Ansprechpartner, der Ihr Gestaltungsvorhaben „aus einer Hand“ umfassend prüft und realisiert. Gern kooperieren wir dabei auch mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Ihr Gestaltungsvorhaben in die Tat umzusetzen.

Im Einzelnen beraten und vertreten wir Sie in folgenden Bereichen:

Unternehmensnachfolge

  • Erarbeitung steueroptimierter Nachfolgekonzepte
  • Steuerschonende Anpassung der Unternehmensstrukturen, z.B.
    • Holdingkonzepte
    • Stiftungslösungen
    • Betriebsaufspaltungen / Betriebsverpachtungen
  • Begleitung bei der Realisierung des Nachfolgekonzepts inkl. Korrespondenz mit dem Finanzamt
  • Prüfung von „Rettungsmöglichkeiten“ bei steuerrechtlich gescheiterten Unternehmensnachfolgen

Umstrukturierung

  • Steuerliche Rechtsformplanung
  • Überprüfung und Optimierung der Unternehmensstruktur in steuerlicher Hinsicht
  • Erstellung steueroptimierter Umstrukturierungskonzepte, z.B.
    • Umwandlungen gemäß UmwG
    • Einbringungsvorgänge (§§ 20, 24 UmwStG)
    • Unternehmensverträge
    • Grenzüberschreitende Umstrukturierungen
  •  Gutachterliche Stellungnahmen

Unternehmenskauf

  • Steuerliche Optimierung der Vertragsstruktur (share deal / asset deal)
  • Durchführung einer tax due diligence und Beurteilung der steuerlichen Situation beim Zielunternehmen
  • Prüfung steuerlicher Haftungsgefahren bei Betriebsübernahme
  • Erstellung von Steuerklauseln

Steuerliche Vertragsgestaltung

  • Überprüfung der steuerlichen Auswirkungen eines Vertrags
  • Steuerliche Optimierung, z.B. bei Ehe- oder Arbeitsverträgen