Steuerstrafrecht

Angesichts der immer umfangreicheren Informationsmöglichkeiten der Steuerfahndung (Stichwort: Steuer-CD) ist die Anzahl der Steuerstrafverfahren in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) wiegt schwer. Neben der Bestrafung droht eine Vielzahl weiterer Konsequenzen (z.B. Entzug einer ärztlichen Approbation, des Flug- oder Jagdscheins oder bei Beamten die Mitteilung an den Dienstherrn mit entsprechenden dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung).

Wird Ihnen vorgeworfen, Steuern hinterzogen zu haben, sollten Sie sich daher umgehend bei einem fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.

Die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren kann nur effektiv wahrgenommen werden, wenn der Verteidiger nicht nur mit den Besonderheiten eines Steuerstrafverfahrens vertraut ist, sondern darüber hinaus auch über eingehende steuerliche Expertise verfügt.

In geeigneten Fällen ist es möglich, eine Selbstanzeige einzureichen. Die Tat kann dann nicht mehr steuerstrafrechtlich verfolgt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Herr Dr. Mäscher ist seit vielen Jahren bundesweit als Steuerstrafverteidiger tätig und steht Ihnen für eine erste Kontaktaufnahme gern zur Verfügung.